Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Oberwiera
Die offizielle Verwaltungsgemeinschaftsseite der Stadt Waldenburg bestätigt, dass die Stadt Waldenburg seit 01.01.2001 als erfuellende Gemeinde für Oberwiera die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft Waldenburg uebernimmt; die Seite fuehrt die Gemeinde Oberwiera mit Adresse und Weblink.
Die offizielle Waldenburg-Formularseite listet im Bereich Ordnungsamt Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung als PDF-Formulare.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.