Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Waldhufen

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Waldhufen.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

22,00 bis 112,00 EUR.

Lokale Hinweise für Waldhufen

  • Die offizielle Gewerberecht-Formularseite des Verwaltungsverbands Diehsa fuehrt Hohendubrau, Muecka, Quitzdorf am See und Waldhufen in der Gemeindenavigation und stellt Gewerbe-Anmeldung (GewA 1), weitere Angaben zur Tätigkeit, Gewerbe-Ummeldung und Gewerbe-Abmeldung bereit.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.verwaltungsverband-diehsa.de/recht/formulare/gewerberecht

  • Anmeldeformular

    https://verwaltungsverband-diehsa.de/images/Formulare/Gewerbe/GEWA1-neu.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.