Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Weißenborn/Erzgeb.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Weißenborn/Erzgeb..

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

22,00 bis 112,00 EUR.

Lokale Hinweise für Weißenborn/Erzgeb.

  • Die offizielle Gemeinde-Weissenborn-Ansprechpartnerseite bestätigt innerhalb der Gemeindeverwaltung Lichtenberg das Gewerbeamt mit Frau Ernst, Telefon und E-Mail.
  • Die offizielle Weissenborn-Formularseite verweist für Formulare der Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. auf die Lichtenberg-Formularseite; die Weissenborn-EU-DLR-Seite verweist für ortsspezifische Informationen auf Amt24 mit Ortsauswahl 09600 Weissenborn und benennt die Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg/Weissenborn.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.weissenborn-erzgebirge.de/seite/617425/ansprechpartner.html

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.