Steuern

Kleinunternehmerregelung erklärt: Lohnt sie sich?

Stand: April 2026. Grenzen gemäß § 19 UStG (ab 01.01.2025).

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Für eine persönliche Einschätzung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.
Kurz & knapp

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht. Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Voraussetzung: Dein Umsatz lag im Vorjahr unter 25.000 Euro und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten (Grenzen seit 1. Januar 2025).

Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer, die du beim Einkauf von Material oder Dienstleistungen zahlst, bekommst du nicht zurück.

Für die meisten Nebengewerbe mit wenig Betriebsausgaben lohnt sich die Regelung.

Was die Kleinunternehmerregelung macht

Normalerweise müssen Unternehmer auf ihre Rechnungen Umsatzsteuer aufschlagen (19 % Regelsatz, 7 % ermäßigter Satz) und diese ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen sie die Umsatzsteuer, die sie selbst bei Einkäufen zahlen (die sogenannte Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das: Du erhebst keine Umsatzsteuer, führst keine ab und machst keine Umsatzsteuervoranmeldungen. Dafür verzichtest du auf den Vorsteuerabzug. Das ganze Thema Umsatzsteuer entfällt für dich.

Die Grenzen seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Die alten Grenzen (22.000 Euro / 50.000 Euro) wurden angehoben:

Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025
Umsatz im Vorjahr Max. 22.000 € Max. 25.000 €
Umsatz im laufenden Jahr (Prognose) Max. 50.000 € Max. 100.000 €

Rechtsgrundlage: § 19 UStG, geändert durch Jahressteuergesetz 2024.

Die Grenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz (also inklusive der Umsatzsteuer, die du erheben würdest, wenn du nicht Kleinunternehmer wärst). Das ist wichtig: Nicht dein Gewinn zählt, sondern dein Umsatz.

Wichtig bei Neugründung: Im Jahr der Gründung gibt es kein Vorjahr. In diesem Fall gilt nur die Grenze für das laufende Jahr. Wenn du dein Gewerbe im Juli anmeldest, wird der voraussichtliche Umsatz auf das volle Jahr hochgerechnet. Wenn du in sechs Monaten 10.000 Euro Umsatz machst, rechnet das Finanzamt mit 20.000 Euro im Jahr.

Wann lohnt sich die Regelung?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich in der Regel, wenn du hauptsächlich an Endkunden (Privatpersonen) verkaufst und deine Betriebsausgaben gering sind. Denn Endkunden können die Umsatzsteuer ohnehin nicht absetzen. Ob auf deiner Rechnung 100 Euro oder 119 Euro steht, ist für einen Privatkunden ein Preisunterschied.

Die Regelung lohnt sich weniger, wenn du hohe Betriebsausgaben hast (z. B. teures Material einkaufst) oder hauptsächlich an andere Unternehmen verkaufst. Denn Geschäftskunden können die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Für sie ist es egal, ob du Umsatzsteuer ausweist oder nicht. Du hingegen verlierst den Vorsteuerabzug auf deine eigenen Einkäufe.

Rechenbeispiel (vereinfacht): Du kaufst Material für 1.000 Euro netto (1.190 Euro brutto, davon 190 Euro USt). Als Kleinunternehmer zahlst du 1.190 Euro und bekommst nichts zurück. Als Regelbesteuerer zahlst du 1.190 Euro, bekommst aber die 190 Euro als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Bei hohen Einkaufskosten kann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also lohnen.

Was auf deiner Rechnung stehen muss

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen musst du einen Hinweis anbringen, dass du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist. Ein gängiger Formulierungsvorschlag: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kann ich die Entscheidung rückgängig machen?

Ja, aber mit Einschränkung. Du kannst beim Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. An diese Entscheidung bist du dann aber für fünf Jahre gebunden. Ein Wechsel zurück ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

Umgekehrt: Wenn du als Regelbesteuerer startest und dein Umsatz unter die Grenzen fällt, kannst du ab dem Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Häufige Fragen

Ist Kleinunternehmer das gleiche wie Kleingewerbe?

Nein. Das sind zwei verschiedene Dinge. Kleinunternehmer bezieht sich auf die Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Kleingewerbe bezieht sich auf die Rechtsform (ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen ist). Ein Kleingewerbe kann Kleinunternehmer sein, muss es aber nicht. Und ein Freiberufler kann ebenfalls Kleinunternehmer sein.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Bei Neugründungen ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung automatisch angewendet, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Du kannst aber aktiv darauf verzichten, indem du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Regelbesteuerung wählst.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro überschreitet, wechselst du ab dem Zeitpunkt der Überschreitung in die Regelbesteuerung. Ab dann musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und Voranmeldungen abgeben.

Gelten die 25.000 Euro als Umsatz oder Gewinn?

Als Umsatz. Der Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben) spielt für die Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend ist der Gesamtumsatz, also alles, was du in einem Jahr in Rechnung stellst.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Kleinunternehmerregelung. Die steuerliche Situation hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Rechtsgrundlage: § 19 UStG. Für eine persönliche Einschätzung wende dich an einen Steuerberater.