Bei einem Nebengewerbe können in der Regel drei Steuerarten relevant werden: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Einkommensteuer fällt an, sobald dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, Alleinstehende) übersteigt. Wenn du eine Festanstellung hast, liegst du in der Regel schon drüber. Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro pro Jahr an. Die meisten Nebengewerbe bleiben darunter.
Umsatzsteuer kannst du dir mit der Kleinunternehmerregelung sparen, wenn dein Umsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr liegt.
Drei Steuerarten, die dich betreffen können
Wenn du ein Nebengewerbe betreibst, gibt es grundsätzlich drei Steuerarten, die relevant werden können. Das klingt erstmal nach viel. Aber in der Praxis zahlen die meisten Nebengewerbetreibenden nur Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fallen bei kleinen Nebengewerben in der Regel nicht an.
Hier der Überblick. Alle Zahlen beziehen sich auf das Steuerjahr 2026.
1. Einkommensteuer
Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird zu deinem übrigen Einkommen addiert. Auf das gesamte zu versteuernde Einkommen zahlst du Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif.
Was das in der Praxis bedeutet: Wenn du in Festanstellung 35.000 Euro brutto verdienst und mit deinem Nebengewerbe 5.000 Euro Gewinn machst, wird dieser Gewinn mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Je nach Gesamteinkommen liegt dieser Grenzsteuersatz in der Regel bei 25 bis 35 Prozent.
Der Gewinn wird über die jährliche Einkommensteuererklärung erfasst. Du erstellst dafür eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und reichst sie als Anlage zu deiner Steuererklärung ein.
Wenn das Finanzamt aufgrund deiner Einkünfte eine jährliche Steuerlast erwartet, kann es vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Diese kommen zusätzlich zu deiner regulären Lohnsteuer aus der Festanstellung.
Anna ist angestellt und verdient 40.000 Euro brutto im Jahr. Nebenher verkauft sie selbstgemachte Produkte online. Ihr Gewinn aus dem Nebengewerbe beträgt 6.000 Euro im Jahr.
Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen liegt bei ca. 46.000 Euro. Der zusätzliche Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Bei einem Gesamteinkommen in dieser Höhe liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 30 %. Auf die 6.000 Euro fallen also überschlägig ca. 1.800 Euro Einkommensteuer an (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Hinweis: Dies ist ein stark vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Steuerlast hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Steuerklasse, Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.). Nutze den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums für eine genauere Schätzung.
2. Gewerbesteuer
Jedes Gewerbe unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z. B. GbR) gilt aber ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Erst wenn dein Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, wird Gewerbesteuer fällig.
Die meisten Nebengewerbe erzielen deutlich weniger als 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. In diesem Fall zahlst du keine Gewerbesteuer. Du musst aber trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Falls dein Gewerbeertrag irgendwann über 24.500 Euro liegt: Die Gewerbesteuer wird von deiner Gemeinde erhoben. Die Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Die Gewerbesteuermesszahl beträgt bundesweit einheitlich 3,5 %. Die gezahlte Gewerbesteuer kann teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet werden (§ 35 EStG).
3. Umsatzsteuer
Grundsätzlich musst du auf deine Leistungen und Produkte Umsatzsteuer erheben (19 % Regelsatz, 7 % ermäßigter Satz). Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Wenn dein Umsatz (nicht Gewinn) im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du weist dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Der Nachteil: Du darfst dann auch keine Vorsteuer abziehen. Das heißt, die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf von Material oder Dienstleistungen zahlst, bekommst du nicht vom Finanzamt zurück. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine Betriebsausgaben sind.
Die Grenzen wurden ab dem 1. Januar 2025 von 22.000 Euro auf 25.000 Euro (Vorjahr) und von 50.000 Euro auf 100.000 Euro (laufendes Jahr) angehoben.
Die Freibeträge auf einen Blick
| Steuerart | Freibetrag / Grenze 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 12.348 € Grundfreibetrag (Alleinstehende) / 24.696 € (Verheiratete) | § 32a EStG |
| Gewerbesteuer | 24.500 € Gewerbeertrag (Einzelunternehmer / Personengesellschaften) | § 11 Abs. 1 GewStG |
| Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) | 25.000 € Umsatz Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr | § 19 UStG |
Quellen: Bundesfinanzministerium (steuerliche Änderungen 2026), Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umsatzsteuergesetz. Stand April 2026.
Was du beim Finanzamt einreichen musst
Unabhängig davon, wie viel du verdienst: Sobald du Einkünfte aus einem Gewerbe erzielst, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt auch dann, wenn du unter allen Freibeträgen bleibst und am Ende keine Steuern zahlen musst.
Konkret sind das in der Regel diese Erklärungen: Die Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), in der du deinen Gewinn aus dem Nebengewerbe angibst. Die Gewerbesteuererklärung, auch wenn du unter dem Freibetrag liegst. Und falls du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt: regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres (also für 2026: 31. Juli 2027). Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Was du als Betriebsausgaben absetzen kannst
Dein Gewinn ist Einnahmen minus Betriebsausgaben. Je mehr berechtigte Ausgaben du geltend machst, desto niedriger dein zu versteuerndes Einkommen. Als Betriebsausgaben gelten in der Regel alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.
Typische Betriebsausgaben bei einem Nebengewerbe sind zum Beispiel: Material- und Wareneinkauf, Porto und Versandkosten, Geschäftskonto-Gebühren, Buchhaltungssoftware, Büromaterial, anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), Fahrtkosten für betriebliche Fahrten, Fachliteratur, Weiterbildungskosten, Telefon- und Internetkosten (betrieblicher Anteil) sowie die Beiträge zur IHK und Berufsgenossenschaft.
Wichtig: Bewahre alle Belege auf. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in der Regel zehn Jahre.
Häufige Fragen
Muss ich für mein Nebengewerbe eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Sobald du Einkünfte aus einem Gewerbe erzielst, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt auch dann, wenn du unter allen Freibeträgen bleibst und am Ende keine Steuern zahlen musst.
Wie viel darf ich mit meinem Nebengewerbe verdienen, ohne Steuern zu zahlen?
Das hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen (Gehalt plus Gewinn aus dem Nebengewerbe) darunter liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Die meisten Nebengewerbetreibenden mit Festanstellung liegen durch ihr Gehalt aber bereits über dem Grundfreibetrag. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird dann mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.
Muss ich als Nebengewerbe Gewerbesteuer zahlen?
Erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro pro Jahr (§ 11 GewStG). Die meisten Nebengewerbe bleiben unter dieser Grenze. Du musst aber trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Wenn du wenig Betriebsausgaben hast und hauptsächlich an Endkunden verkaufst, in der Regel ja. Du sparst dir die Umsatzsteuervoranmeldung und den administrativen Aufwand. Wenn du aber hohe Ausgaben hast (z. B. für Wareneinkauf oder Maschinen), kann es günstiger sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und stattdessen Vorsteuer abzuziehen. Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Steuerberater kann dir hier weiterhelfen.
Was passiert, wenn mein Nebengewerbe Verluste macht?
Verluste aus dem Nebengewerbe können in der Regel mit anderen Einkünften (z. B. deinem Gehalt) verrechnet werden. Das kann deine Gesamtsteuerlast senken. Achtung: Wenn du über mehrere Jahre hinweg nur Verluste machst, kann das Finanzamt die sogenannte Liebhaberei unterstellen und die Verluste nicht mehr anerkennen. Das bedeutet, dass es davon ausgeht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Welche Steuernummern brauche ich?
Du brauchst deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, hast du seit Geburt) und eine Steuernummer für dein Gewerbe (bekommst du vom Finanzamt nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung). Falls du Geschäfte im EU-Ausland machst, brauchst du zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID).