Der Unterschied betrifft nicht die Arbeitszeit oder die Höhe des Einkommens, sondern die Art der Tätigkeit.
Freiberufler üben eine Tätigkeit aus, die in § 18 EStG als freiberuflich definiert ist: wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend, erzieherisch oder ein sogenannter Katalogberuf (z. B. Arzt, Anwalt, Architekt, Journalist, Ingenieur).
Gewerbetreibende sind alle anderen Selbstständigen: Händler, Handwerker, Dienstleister ohne Katalogberuf.
Der größte praktische Unterschied: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden.
Worum es wirklich geht
Viele Gründer werfen die Begriffe durcheinander. "Ich bin freiberuflich tätig" sagt der eBay-Händler. "Ich habe ein Kleingewerbe" sagt die freiberufliche Journalistin. Beides ist falsch. Die Unterscheidung ist klar geregelt und hat handfeste finanzielle Konsequenzen.
Das Einkommensteuergesetz definiert in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten. Alles andere ist im Regelfall ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Das Finanzamt entscheidet bei der Anmeldung, wie deine Tätigkeit eingestuft wird.
Was ist ein Freiberufler?
Freiberufler üben laut Gesetz eine "selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit" aus. Dazu kommen die sogenannten Katalogberufe, die namentlich im Gesetz aufgelistet sind. Dazu gehören unter anderem: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer und Heilpraktiker.
Neben diesen Katalogberufen erkennt das Finanzamt auch sogenannte "ähnliche Berufe" an. Das sind Tätigkeiten, die einem Katalogberuf in Ausbildung und Tätigkeit vergleichbar sind. Ob ein Beruf als ähnlich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Beispiele: Webdesigner können unter Umständen als dem Grafiker ähnlich gelten, IT-Berater als dem Ingenieur ähnlich. Die Anerkennung ist aber nicht garantiert.
Was ist ein Gewerbetreibender?
Ein Gewerbetreibender ist im Grunde jeder Selbstständige, der nicht Freiberufler ist und nicht in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist. Die Tätigkeit muss selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Typische Beispiele: Händler (online oder stationär), Handwerker, Gastronomen, Makler, Berater ohne Katalogberuf, Online-Shop-Betreiber.
Die Unterschiede in der Praxis
| Freiberufler | Gewerbetreibender | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 18 EStG | § 15 EStG |
| Gewerbeanmeldung | Nein | Ja (beim Gewerbeamt) |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (Freibetrag 24.500 €/Jahr) |
| IHK-Pflichtmitgliedschaft | Nein | Ja |
| Buchführung | EÜR (immer, unabhängig vom Umsatz) | EÜR (bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn) |
| Handelsregister | Nein | Nur bei Kaufmann (e.K.) oder Kapitalgesellschaft |
| Einkommensteuer | Ja | Ja |
| Umsatzsteuer | Ja (Kleinunternehmerregelung möglich) | Ja (Kleinunternehmerregelung möglich) |
| Anmeldung beim Finanzamt | Ja (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) | Ja (nach Gewerbeanmeldung automatisch) |
Was ist, wenn ich nicht sicher bin?
Im Zweifel entscheidet das Finanzamt. Wenn du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest (über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), gibst du an, was du genau machst. Das Finanzamt stuft dich dann als Freiberufler oder Gewerbetreibender ein. Gegen diese Einordnung kannst du Einspruch einlegen.
Wenn du eine Mischung aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ausübst (z. B. ein Journalist, der auch Werbeartikel schreibt), kommt es darauf an, welcher Teil überwiegt. Bei einer klaren Trennung beider Tätigkeiten kannst du sie auch getrennt anmelden: die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt, die gewerbliche beim Gewerbeamt.
Im Zweifelsfall: Frage dein Finanzamt, deine IHK oder einen Steuerberater, bevor du dich anmeldest. Eine falsche Einordnung kann rückwirkend korrigiert werden, was unangenehm werden kann.
Häufige Fragen
Kann ich gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender sein?
Ja. Wenn du zwei verschiedene Tätigkeiten ausübst, die klar voneinander trennbar sind, kannst du für die eine als Freiberufler und für die andere als Gewerbetreibender gemeldet sein. Du bekommst dann in der Regel zwei Steuernummern.
Bin ich als Programmierer Freiberufler?
Das hängt von deiner Ausbildung und der Art deiner Tätigkeit ab. Diplom-Informatiker mit Hochschulstudium können als dem Ingenieur ähnlich eingestuft werden. Autodidakten ohne vergleichbare Ausbildung werden vom Finanzamt in der Regel als Gewerbetreibende eingestuft. Die Rechtsprechung ist hier streng.
Zahlen Freiberufler gar keine Gewerbesteuer?
Richtig. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer vollständig befreit. Das gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens. Gewerbetreibende haben einen Freibetrag von 24.500 Euro, danach fällt Gewerbesteuer an.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freiberufler melden ihre Tätigkeit ausschließlich beim Finanzamt an (über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.