Versicherung

Nebengewerbe und Krankenversicherung: Was du wissen musst

Stand: April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Einstufung als neben- oder hauptberuflich selbstständig ist eine Einzelfallentscheidung deiner Krankenkasse. Für eine verbindliche Auskunft wende dich direkt an deine Krankenkasse.
Kurz & knapp

Solange dein Nebengewerbe tatsächlich nebenberuflich bleibt, ändert sich in der Regel an deiner Krankenversicherung zunächst nichts. Du bleibst über deine Festanstellung versichert und auf den Gewinn aus dem Nebengewerbe fallen dann normalerweise keine zusätzlichen Beiträge an.

Entscheidend ist, dass die Krankenkasse deine Selbstständigkeit als nebenberuflich einstuft. Dafür darf sie weder zeitlich noch finanziell deine Haupttätigkeit übersteigen. Außerdem darfst du in der Regel keinen Arbeitnehmer beschäftigen (ein einzelner Minijobber ist meist ausgenommen).

Informiere deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe. Das ist keine Pflicht, aber dringend empfohlen.

Die Grundregel

Wenn du in einer Festanstellung arbeitest und nebenbei ein Gewerbe betreibst, bist du über dein Angestelltenverhältnis krankenversichert. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Anteil, du zahlst deinen Anteil. An dieser Situation ändert ein Nebengewerbe grundsätzlich nichts, solange es von der Krankenkasse als nebenberuflich eingestuft wird.

Das bedeutet konkret: Solange deine Krankenkasse die Tätigkeit als nebenberuflich einstuft, fallen in der Regel keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf den Gewinn aus dem Nebengewerbe an. Anders ist es bei hauptberuflich Selbstständigen, die ihre Beiträge grundsätzlich selbst tragen.

Wann gilt eine Selbstständigkeit als nebenberuflich?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Stundengrenze. Die Krankenkassen prüfen jeden Fall einzeln. Als Orientierung gelten aber folgende Kriterien (die je nach Krankenkasse leicht variieren können):

Du arbeitest weniger als 20 Stunden pro Woche selbstständig. Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit übersteigt nicht das Einkommen aus deiner Haupttätigkeit. Du beschäftigst keine Arbeitnehmer (ein einzelner Minijobber ist in der Regel ausgenommen). Du beziehst keinen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit.

Wenn alle diese Punkte zutreffen, stuft die Krankenkasse deine Tätigkeit in der Regel als nebenberuflich ein.

Vermutungsregel (laut AOK): Bei Personen, die an mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt sind und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 1.977,50 Euro (2026) beträgt, wird angenommen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht die Haupttätigkeit ist. Quelle: AOK-Arbeitgeberservice, Stand 2026.

Was passiert, wenn die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft wird?

Wenn die Krankenkasse dein Gewerbe als hauptberuflich einstuft, endet die Versicherungspflicht über dein Angestelltenverhältnis. Du musst dich dann entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. In beiden Fällen trägst du die Beiträge alleine, ohne Arbeitgeberanteil.

Die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige liegt 2026 bei ca. 1.318,33 Euro pro Monat. Auch wenn du weniger verdienst, zahlst du Beiträge auf diesen Mindestbetrag. Das kann bei einem gerade erst gestarteten Gewerbe eine erhebliche Belastung sein.

Was du tun solltest

Informiere deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe. Am besten schriftlich. Die meisten Krankenkassen haben dafür einen Fragebogen, in dem du Angaben zu Wochenstunden, erwartetem Einkommen und Mitarbeitern machst. Das gibt dir Sicherheit, dass deine Tätigkeit als nebenberuflich anerkannt wird.

Warum das wichtig ist: Wenn sich erst später herausstellt, dass deine Tätigkeit von Anfang an als hauptberuflich hätte eingestuft werden müssen, kann die Krankenkasse Beiträge rückwirkend nachfordern. Das kann mehrere tausend Euro kosten.

Sonderfälle

Familienversicherung: Wenn du über deinen Ehepartner familienversichert bist, darfst du maximal 565 Euro pro Monat aus deiner Selbstständigkeit verdienen (Stand 2026). Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, musst du dich selbst versichern.

Studenten: Als Student darfst du neben dem Studium selbstständig arbeiten, solange du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Die Grenze für die Familienversicherung liegt bei 565 Euro monatlich. Darüber brauchst du eine eigene studentische Krankenversicherung.

Arbeitslose: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du nebenbei selbstständig arbeiten, solange du unter 15 Wochenstunden bleibst. Die Krankenkassenbeiträge übernimmt die Agentur für Arbeit. Ab 165 Euro monatlichem Gewinn wird der übersteigende Betrag auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.

Häufige Fragen

Muss ich meine Krankenkasse über mein Nebengewerbe informieren?

Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht, solange du hauptberuflich angestellt bist. Es ist aber dringend empfohlen, die Krankenkasse zu informieren. So stellst du sicher, dass dein Nebengewerbe als nebenberuflich anerkannt wird und vermeidest spätere Nachforderungen.

Zahle ich auf meinen Gewinn aus dem Nebengewerbe Krankenversicherungsbeiträge?

In der Regel nicht, solange die Krankenkasse deine Tätigkeit als nebenberuflich einstuft. Erst bei einer Einstufung als hauptberuflich selbstständig werden deine gesamten Einkünfte zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen.

Was kostet die Krankenversicherung, wenn ich hauptberuflich selbstständig werde?

Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlst du den vollen Beitragssatz (ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung) auf dein Einkommen. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei ca. 1.318,33 Euro monatlich. Das ergibt einen Mindestbeitrag von ca. 230 bis 260 Euro pro Monat, je nach Krankenkasse.

Hinweis: Die Einstufung als neben- oder hauptberuflich selbstständig ist eine Einzelfallentscheidung deiner Krankenkasse. Die hier genannten Kriterien dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich direkt an deine Krankenkasse.