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Ratgeber · Recht & Vertrauen

AI Act ab August 2026: KI im Nebengewerbe transparent einsetzen

Was kleine Unternehmen bei Chatbots, KI-Inhalten und internen Tools prüfen sollten – von der ersten Kennzeichnung bis zur menschlichen Kontrolle.

Warum das wichtig ist

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Schon ein eigener Kunden-Chatbot oder professionell veröffentlichter KI-Inhalt kann Prüffragen auslösen. Kleine Unternehmen sollten deshalb nicht jedes KI-Tool als Hochrisikosystem behandeln, aber Interaktionen, Rollen, Kennzeichnung und menschliche Verantwortung bewusst dokumentieren.

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Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.

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Was seit 2. August 2026 gilt

Der EU AI Act arbeitet mit unterschiedlichen Risikostufen und Rollen. Für viele Nebengewerbe ist nicht das Hochrisikokapitel der erste Berührungspunkt, sondern Artikel 50: Er enthält Transparenzregeln für bestimmte interaktive und generative KI-Systeme, Deepfakes sowie Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung.

Das bedeutet nicht, dass jede Nutzung von ChatGPT, Claude, Canva oder einem KI-Assistenten öffentlich gekennzeichnet werden muss. Entscheidend ist, was das System tut, ob Menschen direkt damit interagieren, ob Inhalte veröffentlicht werden und ob du als Anbieter oder Betreiber handelst.

Andere Regeln bleiben daneben bestehen. Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Geschäftsgeheimnisse und berufliche Verschwiegenheit werden nicht durch einen KI-Hinweis erledigt.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hast du?

Wer ein fertiges KI-Tool im eigenen Betrieb nutzt, ist häufig Betreiber des Systems. Wer ein System entwickelt, unter eigenem Namen auf den Markt bringt oder so wesentlich verändert, dass sich seine Zweckbestimmung ändert, kann dagegen Anbieterpflichten übernehmen. Bei einem eigenen, gebrandeten Chatbot auf Basis eines fremden Modells muss die Rolle deshalb konkreter geprüft werden.

Für die Praxis hilft ein kleines KI-Verzeichnis: Tool, Anbieter, Zweck, Eingabedaten, betroffene Personen, Ausgabe, menschliche Kontrolle und öffentliche Kennzeichnung. So wird aus einer diffusen KI-Nutzung ein überprüfbarer Prozess.

Vertragliche Aussagen eines Tool-Anbieters sind wichtig, ersetzen aber nicht deine Prüfung als einsetzendes Unternehmen. Besonders bei Kundensupport, Personal, Kredit, Versicherung, Gesundheit oder sensiblen Daten können weitere Regeln hinzukommen.

Chatbots müssen von Anfang an als KI erkennbar sein

Bei einem System, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss grundsätzlich klar und unterscheidbar mitgeteilt werden, dass die Person mit einem KI-System interagiert. Der Hinweis soll spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erscheinen und barrierefrei wahrnehmbar sein. Nur wenn die KI-Natur für eine durchschnittlich informierte Person offensichtlich ist, kann die Ausnahme greifen; die EU-Leitlinien legen diese Ausnahme eng aus.

Ein klarer Einstieg wäre zum Beispiel: „Freya ist ein KI-Assistent und kann Fehler machen.“ Ein Fantasiename, eine Anbieterangabe nur in der Datenschutzerklärung oder ein kleiner Hinweis nach mehreren Nachrichten ist als alleinige Lösung unnötig riskant.

Der Hinweis sollte zur tatsächlichen Funktion passen. Er darf nicht den Eindruck erwecken, eine menschliche Fachperson prüfe live mit, wenn das nicht stimmt. Ebenso wichtig sind sichtbare Grenzen: keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung, sensible Daten vermeiden und kritische Ergebnisse anhand offizieller Quellen prüfen.

Wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen

Für Anbieter generativer Systeme geht es unter anderem um maschinenlesbare Markierungen, damit künstlich erzeugte oder manipulierte Ausgaben erkennbar werden. Wer lediglich ein fremdes Werkzeug nutzt, kann diese technische Anbieterpflicht meist nicht selbst erfüllen, sollte aber prüfen, welche Markierungen das Werkzeug erzeugt und ob sie beim Export erhalten bleiben.

Als Betreiber musst du insbesondere Deepfakes sichtbar als künstlich erzeugt oder manipuliert offenlegen. Auch KI-generierter oder manipulierter Text, der zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird, kann kennzeichnungspflichtig sein. Für diesen Textbereich gibt es eine Ausnahme, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Nicht jeder Produkttext, Entwurf oder interne E-Mail-Vorschlag wird dadurch automatisch kennzeichnungspflichtig. Trotzdem sollten veröffentlichte Fakten, Zitate, Bilder, Stimmen und Videos nachvollziehbar geprüft werden. Transparenz ist kein Ersatz für Wahrheit und redaktionelle Verantwortung.

Ein sinnvoller KI-Prozess für kleine Unternehmen

Beginne mit der Risikofrage statt mit einem langen Regelwerk: Trifft die KI nur interne Formulierungsvorschläge, kommuniziert sie direkt mit Kunden oder beeinflusst sie Entscheidungen über Menschen? Je näher sie an Personen, Geld, Gesundheit oder rechtlichen Folgen arbeitet, desto wichtiger werden Kontrolle und Fachprüfung.

Lege fest, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen, wer Ausgaben freigibt, wie Fehler gemeldet werden und welche Anbieterinformationen du speicherst. Beschäftigte oder Mitwirkende brauchen eine zur Aufgabe passende KI-Kompetenz; die Pflicht zu ausreichender AI Literacy gilt bereits seit Februar 2025.

Prüfe den Prozess regelmäßig neu. Modelle, Funktionen, Unterauftragnehmer und Nutzungsbedingungen ändern sich. Eine einmalige Tool-Freigabe ist deshalb weniger wert als eine kurze, wiederholbare Kontrolle.

Zu den Sanktionen, weil die kursierenden Zahlen erschrecken: Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 können nach Artikel 99 mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, üblicherweise nach dem höheren Wert. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt jedoch ausdrücklich der jeweils niedrigere Wert, und die Behörden müssen Schwere, Art, Dauer und die wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner Anbieter berücksichtigen.

Das ist kein Freibrief, nimmt der Sache aber den Schrecken: Für ein Nebengewerbe mit einem Chatbot geht es nicht um Millionenbeträge, sondern darum, die Kennzeichnung sauber zu machen, bevor jemand nachfragt.

Schnelle Checkliste

  • Alle professionell genutzten KI-Tools mit Zweck und Anbieter erfassen.
  • Prüfen, ob du Betreiber, Anbieter oder möglicherweise beides bist.
  • Direkte KI-Interaktionen ab der ersten Nachricht klar kennzeichnen.
  • Hinweis und Bedienung auch mit Tastatur und Hilfstechnologien verständlich machen.
  • Deepfakes und relevante KI-Inhalte vor Veröffentlichung auf Kennzeichnungspflichten prüfen.
  • Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung dokumentieren.
  • Vertrauliche, personenbezogene und fremde geschützte Inhalte begrenzen.
  • Mitarbeitende und Mitwirkende passend zum Einsatz schulen.
  • Tool, Datenschutz, Kennzeichnung und Freigabe regelmäßig erneut prüfen.

Typische Fehler

  • Jede KI-Nutzung pauschal als Hochrisiko-Anwendung behandeln – oder den AI Act vollständig ignorieren.
  • Einen Fantasienamen für ausreichend halten, obwohl nicht klar wird, dass dahinter KI arbeitet.
  • Den KI-Hinweis nur in Datenschutz oder AGB verstecken.
  • KI-Kennzeichnung mit einer inhaltlichen Qualitätsprüfung verwechseln.
  • Maschinenlesbare Markierungen beim Bearbeiten oder Exportieren unbemerkt entfernen.
  • Kunden- oder Beschäftigtendaten ohne klare Freigabe in öffentliche KI-Dienste eingeben.

Häufige Fragen

Muss jeder mit KI geschriebene Social-Media-Post gekennzeichnet werden?

Nein, nicht pauschal. Für Betreiber ist besonders relevant, ob es sich um einen Deepfake oder um KI-generierten beziehungsweise manipulierten Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt. Unabhängig davon müssen Werbung, Tatsachenbehauptungen und Rechte Dritter korrekt behandelt werden.

Reicht es, den KI-Anbieter in der Datenschutzerklärung zu nennen?

Für eine direkte KI-Interaktion ist ein Datenschutzhinweis allein regelmäßig nicht die praktisch sichere Lösung. Die Person soll bereits zu Beginn der ersten Interaktion klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommuniziert.

Bin ich automatisch Anbieter, wenn ich eine KI-API in meine Website einbaue?

Nicht automatisch. Rolle, Branding, Zweckbestimmung und Änderungen am System sind entscheidend. Bei einem eigenen Kundenprodukt oder einer wesentlichen Veränderung sollte die Rollenfrage anhand des konkreten Setups geprüft werden.

Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht

Der Ratgeber hilft bei

  • deine KI-Anwendungsfälle in intern, kundenbezogen und öffentlich einordnen
  • eine Transparenz- und Freigabecheckliste für dein Setup erstellen
  • auf typische Datenschutz-, Inhalts- und Rollenfragen hinweisen

Der Ratgeber ersetzt nicht

  • deine Anbieter- oder Betreiberrolle verbindlich feststellen
  • eine rechtliche Prüfung von Hochrisiko-, Datenschutz- oder Urheberrechtsfragen ersetzen
  • garantieren, dass ein KI-Ergebnis richtig oder frei von Rechten Dritter ist

Offizielle Quellen

Für verbindliche Angaben immer die offiziellen Stellen prüfen. Die Links unten sind Startpunkte, keine abschließende Prüfung deines Falls.

Nächster sinnvoller Schritt

Tool-Stack klein und messbar halten

Tools sollen Arbeit erleichtern, nicht dein Nebengewerbe komplizierter machen. Der Themen-Hub ordnet Website, Shop, CRM, Buchhaltung und Automatisierung als Setup-Fragen.

Bei Tool- und Anbieterwegen zählt der konkrete Anwendungsfall, nicht die längste Feature-Liste.

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