Warum das wichtig ist
Ab 27. September 2026 verschärfen sich die deutschen UWG-Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Betroffen sind nicht nur Verpackungen, sondern auch Shoptexte, Produktnamen, Social Media, Bilder, Siegel und Aussagen über das gesamte Unternehmen. Kleine Anbieter sollten ihre Kommunikation jetzt prüfen, bevor alte Formulierungen über mehrere Kanäle weiterlaufen.
Aus Wissen einen Startplan machen
Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.
Startplan erstellenWas sich ab 27. September 2026 ändert
Deutschland hat die EU-Richtlinie 2024/825 in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Die neuen Regeln konkretisieren, wann Umweltaussagen irreführend sind, und ergänzen Praktiken, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.
Eine Umweltaussage kann aus Text, Bild, Symbol, Farbe, Produkt-, Marken- oder Unternehmensnamen entstehen. Deshalb reicht es nicht, nur nach Wörtern wie „grün“ zu suchen. Auch Blätter, Naturbilder oder ein selbst erfundenes Siegel können zusammen einen Umwelteindruck vermitteln.
Die Regeln gelten für geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbrauchern. B2B-Kommunikation ist dadurch nicht automatisch frei von Irreführungs- und Wettbewerbsrecht, muss aber gesondert eingeordnet werden.
Allgemeine Begriffe brauchen eine außergewöhnlich starke Grundlage
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder ähnlich breite Begriffe sind künftig unzulässig, wenn keine für die Aussage relevante, anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Eine Aussage gilt nicht als bloß allgemein, wenn ihre konkrete Bedeutung auf demselben Medium klar und hervorgehoben erläutert wird. Aus „umweltfreundliche Verpackung“ könnte beispielsweise eine engere, belegte Aussage werden wie „Versandkarton besteht zu 80 Prozent aus Recyclingfasern“, sofern Messmethode, Bezugsgröße und Nachweis stimmen.
Spezifisch bedeutet nicht automatisch zulässig. Auch eine genaue Prozentzahl muss wahr, aktuell, verständlich und für die Kaufentscheidung nicht irreführend sein.
Nicht vom Einzelaspekt auf das ganze Produkt schließen
Unzulässig wird eine Umweltaussage über ein ganzes Produkt oder das ganze Unternehmen, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Aspekt oder eine nicht repräsentative Tätigkeit betrifft. Recyclingpapier für den Versand macht nicht automatisch das Produkt oder den gesamten Shop nachhaltig.
Formuliere deshalb Bezugsobjekt und Grenze sichtbar: Material, Verpackung, Herstellungsschritt, Versand, Produktvariante, Zeitraum oder Standort. Je breiter der Claim, desto breiter muss der Nachweis sein.
Vergleiche brauchen ebenfalls eine nachvollziehbare Basis. „30 Prozent weniger Material“ sollte erkennen lassen, im Vergleich wozu, für welche Einheit, in welchem Zeitraum und anhand welcher Daten gerechnet wurde.
Klimaneutralität durch Kompensation und eigene Siegel
Die Aussage, ein Produkt habe aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, gehört künftig zu den stets unzulässigen Praktiken. Emissionsgutschriften dürfen also nicht dazu benutzt werden, dem beworbenen Produkt selbst Klimaneutralität zuzuschreiben.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie von staatlichen Stellen festgesetzt wurden oder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen. Ein selbst gestaltetes „Eco Choice“-Abzeichen ohne unabhängiges System ist deshalb besonders riskant.
Prüfe auch Icons von Lieferanten, Print-on-Demand-Anbietern und Verpackungsherstellern. Dass ein Logo in einer Produktdatei geliefert wird, beweist weder Nutzungsrecht noch Zertifizierungsgrundlage.
Zukunftsziele brauchen einen überprüfbaren Plan
Aussagen wie „bis 2030 plastikfrei“ oder „wir werden klimaneutral“ dürfen nicht nur eine Absicht sein. Zukunftsbezogene Umweltleistungen brauchen klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten, realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen.
Der Fortschritt muss regelmäßig durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden; die Ergebnisse sollen Verbrauchern zugänglich sein. Für ein kleines Unternehmen ist es oft besser, eine bereits erreichte, eng belegte Verbesserung zu kommunizieren als ein großes Fernziel ohne belastbaren Prozess.
Ordne Verantwortliche, Datenquelle, Ausgangswert, Ziel, Termin und Aktualisierung für jeden Zukunftsclaim. Wenn der Plan nicht gepflegt werden kann, sollte auch die Aussage nicht dauerhaft online bleiben.
So führst du einen Claim-Audit durch
Erfasse zuerst alle öffentlichen Berührungspunkte: Produktseite, Marktplatzlisting, Verpackung, Etikett, Newsletter, Bio, Werbeanzeige, Social Post, Bildtext, Firmenname und Siegel. Alte Vorlagen und automatisierte Feeds werden leicht übersehen.
Notiere pro Aussage den genauen Wortlaut, das Bezugsobjekt, den erwarteten Verbrauchereindruck, den Beleg, dessen Datum und die verantwortliche Person. Entscheide dann: streichen, präzisieren, belegen oder fachlich prüfen lassen.
Bewahre Nachweise so auf, dass Marketing und Kundenservice dieselbe Aussage erklären können. Eine Fußnote hinter einem pauschalen Blickfang heilt nicht automatisch einen irreführenden Gesamteindruck.
Warum sich der Aufwand lohnt: Die realistische Folge für einen kleinen Shop ist nicht die Behörde, sondern die Abmahnung durch einen Wettbewerber oder einen Verband. Daraus werden schnell Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und die Pflicht, Texte kurzfristig zu ändern. Ein Bußgeldrahmen nach § 19 UWG existiert zwar ebenfalls, er zielt aber auf koordinierte EU-weite Verfahren und trifft Kleinstanbieter praktisch selten.
Schnelle Checkliste
- Website, Shop, Listings, Verpackungen, Social Media, Anzeigen und Vorlagen erfassen.
- Textliche, bildliche und symbolische Umweltaussagen markieren.
- Für jeden Claim Produkt, Teilaspekt, Zeitraum und Vergleichsbasis benennen.
- Allgemeine Begriffe streichen oder auf demselben Medium konkretisieren.
- Prozent-, Material- und Herkunftsaussagen mit aktuellen Daten belegen.
- Produktbezogene Klimaneutralitätsclaims auf Kompensationsbezug prüfen.
- Jedes Nachhaltigkeitssiegel auf staatliche Grundlage oder Zertifizierungssystem prüfen.
- Zukunftsclaims nur mit realistischem Plan, Zielen und unabhängiger Kontrolle nutzen.
- Lieferantenaussagen und Nutzungsrechte nicht ungeprüft übernehmen.
- Änderungen bis 27. September 2026 kanalübergreifend ausrollen.
Typische Fehler
- „Nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ als unverbindliche Werbesprache behandeln.
- Eine konkrete Erklärung nur hinter einem unauffälligen Link verstecken.
- Von einer recycelten Verpackung auf ein nachhaltiges Gesamtprodukt schließen.
- Klimaneutralität des Produkts allein mit gekaufter Kompensation begründen.
- Ein eigenes grünes Siegel ohne Zertifizierungssystem gestalten.
- Zukunftsziele ohne Ausgangswert, Zeitplan, Ressourcen und unabhängige Prüfung veröffentlichen.
- Lieferantenclaims kopieren, ohne Beleg, Geltungsbereich und Aktualität zu prüfen.
Häufige Fragen
Sind Wörter wie „nachhaltig“ ab September 2026 vollständig verboten?
Nein, aber breite Aussagen werden sehr anspruchsvoll. Eine allgemeine Umweltaussage braucht eine relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung; eine konkrete Bedeutung kann auf demselben Medium klar und hervorgehoben erläutert werden. Auch dann muss die Aussage wahr und belegbar sein.
Darf ich schreiben, dass meine Verpackung Recyclingmaterial enthält?
Eine konkrete, richtige und belegte Materialaussage kann möglich sein. Nenne möglichst Anteil, Bezugsobjekt und gegebenenfalls Messgrundlage und vermeide, daraus ohne Grundlage eine Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen abzuleiten.
Reicht ein Zertifikat meines Lieferanten?
Es kann ein wichtiger Nachweis sein, muss aber zum konkreten Produkt, Material, Zeitraum, Claim und deiner Lieferkette passen. Prüfe außerdem Gültigkeit, Zertifizierungsumfang und ob du Siegel oder Aussage selbst verwenden darfst.
Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht
Der Ratgeber hilft bei
- deine Claims in allgemein, konkret, vergleichend, zukunftsbezogen und siegelbezogen sortieren
- unklare Formulierungen in engere Prüffragen übersetzen
- eine Claim-Liste mit Nachweis, Datum und verantwortlicher Person vorbereiten
Der Ratgeber ersetzt nicht
- die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbeaussage garantieren
- Messdaten, Zertifikate oder Lieferantennachweise verifizieren
- eine spezialisierte Prüfung von Verpackung, Werbung oder Markenname ersetzen