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Thema

Kleinunternehmerregelung

Wann sich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG lohnen kann, und wann Regelbesteuerung besser passen könnte.

Worum es geht

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist keine Rechtsform, sondern eine umsatzsteuerliche Sonderregel. Seit 2025 gilt: Kleinunternehmerumsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Du weist dann auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug kannst du in der Regel keine Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen ziehen. Gerade bei größeren Anschaffungen kann das ein echter Nachteil sein.

Wann sich Kleinunternehmer lohnen kann

Wenn deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind, kann die Kleinunternehmerregelung attraktiv sein: Du kannst einfacher abrechnen und musst keine Umsatzsteuer aufschlagen.

Wenn du wenig einkaufst oder kaum Rechnungen mit Umsatzsteuer bekommst, ist der fehlende Vorsteuerabzug weniger schmerzhaft.

Wenn du klein, nebenbei und mit wenigen Belegen startest, kann die geringere USt-Bürokratie den Einstieg erleichtern.

Wann Regelbesteuerung besser passen kann

Wenn deine Kunden hauptsächlich Unternehmen sind, ist Umsatzsteuer für sie oft durchlaufend, weil sie Vorsteuer ziehen können. Dann kann Regelbesteuerung weniger abschreckend sein, als sie zuerst klingt.

Wenn du größere Investitionen planst, zum Beispiel Equipment, Warenlager, Werbung, Software oder Einrichtung, kann der Vorsteuerabzug relevant werden.

Wenn du schnell wachsen willst oder absehen kannst, dass die Umsatzgrenzen knapp werden, solltest du die Entscheidung besonders sorgfältig prüfen.

Wichtig zu wissen

Die Entscheidung triffst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden.

Die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr ist wichtig: Wird sie überschritten, kann die Steuerfreiheit ab dem Umsatz entfallen, mit dem die Grenze überschritten wird. Deshalb solltest du deinen Umsatz laufend im Blick behalten.

Auch als Kleinunternehmer können Sonderfälle entstehen, zum Beispiel bei EU-Leistungen, Reverse Charge, USt-IdNr., Marktplätzen oder innergemeinschaftlichen Themen. Dann wird es schnell sinnvoll, Finanzamt oder Steuerberater einzubeziehen.

Fragen, die für deinen Fall relevant sind

Diese Fragen würde Freya dir im Gespräch stellen. Du kannst dir die Antworten auch schon vorher überlegen.

  • Sind deine Kunden eher Privatpersonen oder Unternehmen?
  • Wie viel Umsatz erwartest du im ersten und zweiten Jahr?
  • Planst du größere Anschaffungen, bei denen Vorsteuer relevant wäre?
  • Nutzt du EU-Dienstleister, Marktplätze oder Plattformen?
  • Willst du möglichst einfache USt-Prozesse oder von Anfang an regelbesteuert arbeiten?

Wo offizielle Informationen stehen

Für verbindliche Auskünfte zu Steuern, Rechtsform, Anmeldung, Versicherung, Finanzierung, Datenschutz oder anderen offiziellen Fragen solltest du die zuständigen Stellen oder qualifizierte Fachleute prüfen. Die Links unten sind gute Ausgangspunkte, aber keine abschließende Prüfung deines Falls.

Frag Freya zu diesem Thema

Dein Fall zu Kleinunternehmer

Wenn du wissen willst, was speziell für deine Situation relevant sein könnte, frag Freya direkt. Sie stellt Rückfragen und sortiert, welche Punkte du als Nächstes prüfen solltest.

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