Es gibt keine gesetzlich festgelegte Stückzahl oder Umsatzgrenze, ab der du ein Gewerbe anmelden musst. Entscheidend ist, ob du mit Gewinnerzielungsabsicht, dauerhaft und planmäßig verkaufst.
Wenn du gelegentlich alte Sachen aus deinem Privatbesitz verkaufst, ist das kein Gewerbe. Wenn du regelmäßig Waren einkaufst, um sie auf eBay weiterzuverkaufen, ist es eins.
Gerichte haben in der Vergangenheit bereits ab 15 bis 25 Verkäufen pro Monat eine gewerbliche Tätigkeit angenommen. Auch der regelmäßige Verkauf von Neuware ist ein starkes Indiz.
Im Zweifel: lieber anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet zwischen 10 und 65 Euro und schützt dich vor Abmahnungen und Nachzahlungen.
Wann ist Verkaufen auf eBay privat?
Als Privatverkäufer giltst du, wenn du gelegentlich Dinge aus deinem persönlichen Besitz verkaufst. Den Kleiderschrank ausmisten, alte Bücher loswerden, das Fahrrad verkaufen, das du nicht mehr brauchst. Das ist privat, dafür brauchst du kein Gewerbe.
Entscheidend ist, dass die Sachen vorher dir gehört haben und du sie nicht extra zum Weiterverkauf gekauft hast. Und dass es keine regelmäßige, planmäßige Tätigkeit ist.
Wann wird es gewerblich?
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn du selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. In der Praxis bedeutet das: Wenn du regelmäßig Waren einkaufst (ob im Großhandel, auf Flohmärkten oder bei Restposten), um sie auf eBay mit Aufschlag weiterzuverkaufen, ist das ein Gewerbe. Und zwar unabhängig davon, wie viel Umsatz du machst.
Gerichte haben in der Vergangenheit folgende Fälle als gewerblich eingestuft: 15 bis 25 Verkäufe pro Monat über einen längeren Zeitraum (LG Dessau-Rosslau, Az. 3 O 36/16). Mehr als 40 Verkäufe innerhalb weniger Monate (OLG Frankfurt, Az. 6 W 54/04). Über 80 Anzeigen in einem Monat, auch bei gebrauchter Kinderkleidung (LG Berlin, Az. 103 O 75/06). Der regelmäßige Verkauf von Neuware, unabhängig von der Anzahl (OLG Hamm, Az. 4 U 21/09).
Wie du dein eBay-Gewerbe anmeldest
Der Prozess ist der gleiche wie bei jedem anderen Gewerbe. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Als Tätigkeitsbeschreibung eignet sich zum Beispiel: "Online-Handel mit [Warenart] über Internet-Plattformen" oder "Handel mit Waren aller Art über das Internet".
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du deine voraussichtlichen Umsätze und Gewinne an und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Artikel Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt.
Was du als gewerblicher eBay-Verkäufer beachten musst
Sobald du gewerblich verkaufst, gelten andere Regeln als für Privatverkäufer. Du brauchst ein vollständiges Impressum auf deiner eBay-Seite (Name, Adresse, Kontaktmöglichkeit). Du musst Käufern ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen einräumen. Du kannst die Gewährleistung nicht ausschließen (im Gegensatz zu Privatverkäufern). Und du musst Rechnungen ausstellen können.
Dazu kommen die steuerlichen Pflichten: Einkommensteuererklärung mit EÜR, gegebenenfalls Umsatzsteuervoranmeldung (wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), Gewerbesteuererklärung.
eBay-Konto umstellen
Wenn du bisher ein privates eBay-Konto hast und gewerblich verkaufen willst, musst du dein Konto auf ein gewerbliches Konto umstellen. Das geht in den Kontoeinstellungen unter "Mein eBay". eBay prüft die Kontoaktivitäten regelmäßig und kann dich auffordern, dein Konto umzustellen, wenn es gewerbliche Aktivitäten vermutet.
Versicherungen für gewerbliche eBay-Verkäufer
Wer auf eBay regelmäßig gewerblich verkauft, braucht nicht sofort einen ganzen Versicherungsordner. Zwei Themen tauchen aber relativ schnell auf: Betriebshaftpflicht, wenn aus deinem Verkaufsgeschäft Schäden entstehen können, und Rechtsschutz, wenn es zu Streit mit Käufern, Plattformen oder Wettbewerbern kommt.
Betriebshaftpflicht
Vor allem dann interessant, wenn du Neuware, importierte Ware oder Produkte mit höherem Schadenspotenzial verkaufst. Für viele kleine Händler ist sie die relevantere Grundabsicherung.
Betriebshaftpflicht vergleichen*Rechtsschutz
Kann sinnvoll sein, wenn du Konflikte mit Käufern, wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten oder Probleme rund um gewerbliches Verkaufen nicht komplett aus eigener Tasche tragen willst.
Rechtsschutz vergleichen** Die markierten Links sind Affiliate-Links. Wenn du darüber einen Vergleich startest oder etwas abschließt, erhalten wir möglicherweise eine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts.
Die ausführlichere Einordnung findest du in unserem Überblick Versicherungen für Nebengewerbe.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Verkäufen brauche ich ein Gewerbe?
Es gibt keine feste Grenze. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung: Kaufst du Waren zum Weiterverkauf ein? Verkaufst du regelmäßig? Bietest du Neuware an? Gerichte haben ab 15 bis 25 Verkäufen pro Monat gewerbliches Handeln angenommen. Aber auch weniger Verkäufe können gewerblich sein, wenn du gezielt Waren zum Weiterverkauf beschaffst.
Was passiert, wenn ich ohne Gewerbe verkaufe, obwohl ich eins bräuchte?
Du riskierst Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden (wegen fehlendem Impressum, fehlendem Widerrufsrecht etc.). Außerdem kann das Finanzamt Steuern nachfordern, wenn es deine Verkäufe als gewerblich einstuft. Im schlimmsten Fall kommen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit (fehlende Gewerbeanmeldung) dazu.
Muss ich auf private eBay-Verkäufe Steuern zahlen?
Auf den Verkauf von Gegenständen aus deinem Privatbesitz fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, solange du die Sachen nicht innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn weiterverkaufst. Verkaufst du einen Gegenstand innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf mit mehr als 1.000 Euro Gewinn, kann das als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG, Freigrenze 1.000 €/Jahr).
Kann ich die Kleinunternehmerregelung als eBay-Verkäufer nutzen?
Ja. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Mehr dazu in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung.