Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Ergoldsbach
Die offizielle Markt-Ergoldsbach-Seite Bürgerservice Online bestätigt das Gewerbe Online Portal der VG Ergoldsbach mit Gewerbeanmeldung.
Die lokalisierte BayernPortal-Route bestätigt Gewerbemeldung online, Ausfüllassistent, GewA-1-PDF, elektronische Einreichung per Onlineverfahren/sicherem Kontakt/E-Mail oder in Papierform, Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach als zuständige Stelle, Unterlagenliste und Kostenrahmen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.