Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit erforderlich.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters sowie Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Bei Nicht-EU-Auslaendern: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Neustadt a.d.Aisch
Das Digitale Rathaus Neustadt a.d.Aisch veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung mit Formularen, Online-Verfahren, Unterlagen, Kosten und Gewerbeamt-Kontakt.
Die Seite stellt einen bayerischen Gewerbeanzeige-Ausfüllassistenten, ein StMWi-Gewerbeanmeldung-PDF und ein regional ergaenztes Online-Verfahren bereit.
Weitere nicht-digitale Einreichungswege ueber das schriftliche Formular sollten spaeter kommunal verfeinert werden.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.