Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Taura

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Taura.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

Mit TerminPersönlich

Benötigte Unterlagen

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Gewerbeanmeldung.
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Registerauszuges.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben oder handwerklichen Tätigkeiten: erforderliche Erlaubnisse beziehungsweise Handwerkskarte.
  • Bei auslaendischen Gewerbetreibenden: für die Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung.

Gebühren

Einzelunternehmer/GbR: 45,00 EUR; Firmen beziehungsweise je geschaeftsfuehrendem Gesellschafter: 50,00 EUR.

Lokale Hinweise für Taura

  • Die offizielle Gewerbeanmeldung-Seite der Stadt Burgstaedt bestätigt, dass die Stadtverwaltung Burgstaedt für Burgstaedt sowie die Gemeinden Taura und Muehlau zuständig ist; die Verwaltungsgemeinschaftsseite bestätigt Burgstaedt als erfuellende Gemeinde für Muehlau und Taura unter anderem für das Gewerbeamt. Unterlagen, persönliche Vorsprache, Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen, lokale Gebühren und der GewA-1-Formular-Download sind kommunal bestätigt; ein separater lokaler Online-Antrags-Deep-Link wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.burgstaedt.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbeanmeldung-900000041-0.html?myMedium=1

  • Anmeldeformular

    https://www.burgstaedt.de/formulare/fs.php?id=26420-900000009-26420

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.