Die reine Gewerbeanmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, je nach Gemeinde. Mehr nicht.
Die laufenden Kosten sind überschaubar: IHK-Beitrag (oft 0 Euro in den ersten zwei Jahren), Berufsgenossenschaft (ca. 100 bis 200 Euro/Jahr), Geschäftskonto (ab 0 Euro möglich), Buchhaltungssoftware (ab 0 Euro). Realistisch sind am Anfang oft 10 bis 30 Euro pro Monat, je nachdem wie digital du arbeiten willst.
Kein Mindestkapital erforderlich. Kein Handelsregistereintrag. Keine Notarkosten.
Die einmaligen Kosten
Gewerbeanmeldung: 15 bis 65 Euro. Die Gebühr wird von deiner Gemeinde festgelegt und variiert stark. Beispiele: Berlin 26 Euro, Hamburg 20 Euro, München 47 Euro, Nürnberg ca. 40 Euro. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, entweder persönlich oder online. Das wars. Kein Notar, kein Handelsregister, kein Mindestkapital. Anders als bei einer GmbH (25.000 Euro Stammkapital) oder UG (mindestens 1 Euro, aber Notarkosten von ca. 300 bis 500 Euro) brauchst du für ein Kleingewerbe nichts davon.
Die laufenden Kosten
IHK-Beitrag: oft 0 Euro in den ersten zwei Jahren. Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Pflichtmitglied der IHK. Als Existenzgründer bist du in den ersten zwei Jahren vom Beitrag befreit, wenn dein Gewerbeertrag unter 25.000 Euro liegt und du nicht im Handelsregister eingetragen bist (§ 3 Abs. 3 IHKG). Danach gilt: Wenn dein Gewerbeertrag unter 5.200 Euro liegt, zahlst du keinen Beitrag. Darüber beginnt der Grundbeitrag bei ca. 40 bis 60 Euro pro Jahr, je nach IHK.
Berufsgenossenschaft: ca. 100 bis 200 Euro pro Jahr. Nach der Gewerbeanmeldung musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Auch wenn du alleine arbeitest und keine Mitarbeiter hast, ist die Anmeldung Pflicht. Der Beitrag hängt von deiner Branche und Gefahrenklasse ab. Für Bürotätigkeiten und Online-Handel liegt er in der Regel bei 100 bis 200 Euro pro Jahr.
Geschäftskonto: ab 0 Euro. Du brauchst als Einzelunternehmer kein separates Geschäftskonto. Es ist aber sinnvoll. Kostenlose oder sehr günstige Einstiegsmodelle gibt es je nach Rechtsform und Funktionswunsch zum Beispiel bei FYRST Base, N26 Business Standard, FINOM Solo, Qonto Starter oder Holvi Flex. Mehr dazu in unserem Geschäftskonto-Vergleich.
Buchhaltungssoftware: ab 0 Euro. sevdesk bietet einen dauerhaft kostenlosen Tarif (bis 3 Rechnungen/Monat). Für die meisten Nebengewerbe reicht ein Tarif zwischen 8 und 22 Euro pro Monat. Mehr dazu in unserem Buchhaltungssoftware-Vergleich.
Krankenversicherung: in der Regel 0 Euro zusätzlich. Solange dein Nebengewerbe tatsächlich nebenberuflich ist, bleibst du über deine Festanstellung versichert. Keine Zusatzbeiträge. Mehr dazu in unserem Artikel zur Krankenversicherung.
Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz: optional, aber real. Nicht jedes Nebengewerbe braucht sofort Versicherungen. Bei einem Online-Shop, regelmäßigem Warenverkauf oder höherem Haftungsrisiko können sie aber zu den laufenden Kosten gehören. Einen Überblick findest du in unserem Artikel zu Versicherungen für Nebengewerbe.
Gesamtkosten: Ein realistisches Szenario
| Posten | Einmalig | Laufend (pro Jahr) |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 15 bis 65 € | entfällt |
| IHK-Beitrag | entfällt | 0 € (erste 2 Jahre) / ab 40 € danach |
| Berufsgenossenschaft | entfällt | ca. 100 bis 200 € |
| Geschäftskonto | entfällt | 0 € (kostenlose Anbieter) |
| Buchhaltungssoftware | entfällt | 0 bis 260 € (je nach Tarif) |
| Krankenversicherung (Zusatz) | entfällt | 0 € (bei nebenberuflicher Einstufung) |
| Versicherungen (optional) | entfällt | je nach Tarif zusätzlich |
| Domain + Hosting (falls Website) | entfällt | ca. 60 bis 120 € |
Gesamtkosten im ersten Jahr (Minimum): ca. 115 bis 265 Euro. Das sind die Gewerbeanmeldung plus Berufsgenossenschaft. Alles andere kann kostenlos sein.
Gesamtkosten im ersten Jahr (realistisch mit Software und Website): ca. 300 bis 500 Euro. Immer noch weniger als ein Wochenendkurs.
Was du absetzen kannst
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Gewerbe stehen, sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Das gilt für die Gewerbeanmeldung, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Software, Hosting, Material, Porto und alles andere, was betrieblich veranlasst ist. Sogar Kosten, die vor der offiziellen Anmeldung entstanden sind (vorweggenommene Betriebsausgaben), kannst du geltend machen, wenn sie eindeutig betrieblich waren. Bewahre alle Belege auf.
Häufige Fragen
Brauche ich Startkapital für ein Nebengewerbe?
Nein. Anders als bei einer GmbH (25.000 Euro) oder UG (mindestens 1 Euro plus Notarkosten) gibt es beim Kleingewerbe kein Mindestkapital. Die einzige Pflichtausgabe ist die Gewerbeanmeldung (15 bis 65 Euro).
Kann ich die Gründungskosten von der Steuer absetzen?
Ja. Alle Kosten, die mit deinem Gewerbe zusammenhängen, sind Betriebsausgaben. Das gilt auch für Kosten vor der offiziellen Anmeldung (vorweggenommene Betriebsausgaben), wenn sie eindeutig betrieblich waren.
Was kostet die IHK im ersten Jahr?
In der Regel nichts. Existenzgründer sind in den ersten zwei Jahren vom IHK-Beitrag befreit, wenn der Gewerbeertrag unter 25.000 Euro liegt und kein Handelsregistereintrag vorliegt.
Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Ja, das ist Pflicht. Auch als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung erfolgen.