Finanzen

Was kostet es wirklich, ein Nebengewerbe zu gründen?

Stand: April 2026. Alle Preise zuletzt geprüft im April 2026.

Kurz & knapp

Die reine Gewerbeanmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, je nach Gemeinde. Mehr nicht.

Die laufenden Kosten sind überschaubar: IHK-Beitrag (oft 0 Euro in den ersten zwei Jahren), Berufsgenossenschaft (ca. 100 bis 200 Euro/Jahr), Geschäftskonto (ab 0 Euro möglich), Buchhaltungssoftware (ab 0 Euro). Realistisch sind am Anfang oft 10 bis 30 Euro pro Monat, je nachdem wie digital du arbeiten willst.

Kein Mindestkapital erforderlich. Kein Handelsregistereintrag. Keine Notarkosten.

Die einmaligen Kosten

Gewerbeanmeldung: 15 bis 65 Euro. Die Gebühr wird von deiner Gemeinde festgelegt und variiert stark. Beispiele: Berlin 26 Euro, Hamburg 20 Euro, München 47 Euro, Nürnberg ca. 40 Euro. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, entweder persönlich oder online. Das wars. Kein Notar, kein Handelsregister, kein Mindestkapital. Anders als bei einer GmbH (25.000 Euro Stammkapital) oder UG (mindestens 1 Euro, aber Notarkosten von ca. 300 bis 500 Euro) brauchst du für ein Kleingewerbe nichts davon.

Die laufenden Kosten

IHK-Beitrag: oft 0 Euro in den ersten zwei Jahren. Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Pflichtmitglied der IHK. Als Existenzgründer bist du in den ersten zwei Jahren vom Beitrag befreit, wenn dein Gewerbeertrag unter 25.000 Euro liegt und du nicht im Handelsregister eingetragen bist (§ 3 Abs. 3 IHKG). Danach gilt: Wenn dein Gewerbeertrag unter 5.200 Euro liegt, zahlst du keinen Beitrag. Darüber beginnt der Grundbeitrag bei ca. 40 bis 60 Euro pro Jahr, je nach IHK.

Berufsgenossenschaft: ca. 100 bis 200 Euro pro Jahr. Nach der Gewerbeanmeldung musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Auch wenn du alleine arbeitest und keine Mitarbeiter hast, ist die Anmeldung Pflicht. Der Beitrag hängt von deiner Branche und Gefahrenklasse ab. Für Bürotätigkeiten und Online-Handel liegt er in der Regel bei 100 bis 200 Euro pro Jahr.

Geschäftskonto: ab 0 Euro. Du brauchst als Einzelunternehmer kein separates Geschäftskonto. Es ist aber sinnvoll. Kostenlose oder sehr günstige Einstiegsmodelle gibt es je nach Rechtsform und Funktionswunsch zum Beispiel bei FYRST Base, N26 Business Standard, FINOM Solo, Qonto Starter oder Holvi Flex. Mehr dazu in unserem Geschäftskonto-Vergleich.

Buchhaltungssoftware: ab 0 Euro. sevdesk bietet einen dauerhaft kostenlosen Tarif (bis 3 Rechnungen/Monat). Für die meisten Nebengewerbe reicht ein Tarif zwischen 8 und 22 Euro pro Monat. Mehr dazu in unserem Buchhaltungssoftware-Vergleich.

Krankenversicherung: in der Regel 0 Euro zusätzlich. Solange dein Nebengewerbe tatsächlich nebenberuflich ist, bleibst du über deine Festanstellung versichert. Keine Zusatzbeiträge. Mehr dazu in unserem Artikel zur Krankenversicherung.

Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz: optional, aber real. Nicht jedes Nebengewerbe braucht sofort Versicherungen. Bei einem Online-Shop, regelmäßigem Warenverkauf oder höherem Haftungsrisiko können sie aber zu den laufenden Kosten gehören. Einen Überblick findest du in unserem Artikel zu Versicherungen für Nebengewerbe.

Gesamtkosten: Ein realistisches Szenario

Posten Einmalig Laufend (pro Jahr)
Gewerbeanmeldung 15 bis 65 € entfällt
IHK-Beitrag entfällt 0 € (erste 2 Jahre) / ab 40 € danach
Berufsgenossenschaft entfällt ca. 100 bis 200 €
Geschäftskonto entfällt 0 € (kostenlose Anbieter)
Buchhaltungssoftware entfällt 0 bis 260 € (je nach Tarif)
Krankenversicherung (Zusatz) entfällt 0 € (bei nebenberuflicher Einstufung)
Versicherungen (optional) entfällt je nach Tarif zusätzlich
Domain + Hosting (falls Website) entfällt ca. 60 bis 120 €

Gesamtkosten im ersten Jahr (Minimum): ca. 115 bis 265 Euro. Das sind die Gewerbeanmeldung plus Berufsgenossenschaft. Alles andere kann kostenlos sein.

Gesamtkosten im ersten Jahr (realistisch mit Software und Website): ca. 300 bis 500 Euro. Immer noch weniger als ein Wochenendkurs.

Und die Steuern? Steuern sind keine Kosten der Gründung, sondern fallen auf deinen Gewinn an. Solange du keinen Gewinn machst, zahlst du keine Einkommensteuer auf dein Nebengewerbe. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag an. Umsatzsteuer entfällt bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Mehr dazu in unserem Steuerartikel.

Was du absetzen kannst

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Gewerbe stehen, sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Das gilt für die Gewerbeanmeldung, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Software, Hosting, Material, Porto und alles andere, was betrieblich veranlasst ist. Sogar Kosten, die vor der offiziellen Anmeldung entstanden sind (vorweggenommene Betriebsausgaben), kannst du geltend machen, wenn sie eindeutig betrieblich waren. Bewahre alle Belege auf.

Häufige Fragen

Brauche ich Startkapital für ein Nebengewerbe?

Nein. Anders als bei einer GmbH (25.000 Euro) oder UG (mindestens 1 Euro plus Notarkosten) gibt es beim Kleingewerbe kein Mindestkapital. Die einzige Pflichtausgabe ist die Gewerbeanmeldung (15 bis 65 Euro).

Kann ich die Gründungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Alle Kosten, die mit deinem Gewerbe zusammenhängen, sind Betriebsausgaben. Das gilt auch für Kosten vor der offiziellen Anmeldung (vorweggenommene Betriebsausgaben), wenn sie eindeutig betrieblich waren.

Was kostet die IHK im ersten Jahr?

In der Regel nichts. Existenzgründer sind in den ersten zwei Jahren vom IHK-Beitrag befreit, wenn der Gewerbeertrag unter 25.000 Euro liegt und kein Handelsregistereintrag vorliegt.

Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Ja, das ist Pflicht. Auch als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung erfolgen.

Hinweis: Alle Kostenangaben sind Richtwerte und können je nach Gemeinde, IHK und Branche abweichen. Stand: April 2026. Für aktuelle Gebühren wende dich an dein zuständiges Gewerbeamt und deine IHK.