Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Penig

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Penig.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

PersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Formular der Gewerbeanmeldung, ausgefuellt und unterschrieben.
  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Aufenthaltstitel für auslaendische Staatsangehoerige aus Nicht-EU-Staaten, soweit einschlägig.
  • Vollmacht bei Vertretung.
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, soweit einschlägig.
  • Führungszeugnis Belegart O, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, Auskunft Insolvenzgericht und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit einschlägig.

Gebühren

27,00 EUR für Einzelunternehmen und GbR je Person; 37,00 EUR für Unternehmen mit Registereintragung beziehungsweise je Gewerbeanzeige bei Personengesellschaften für jeden geschaeftsfuehrenden Gesellschafter.

Lokale Hinweise für Penig

  • Die Stadt Penig veröffentlicht eine eigene Gewerbeanmeldung-Seite mit Ansprechpartnerin und GewA-1-PDF.
  • Die Antragstellung ist persönlich waehrend der Oeffnungszeiten oder schriftlich per Post möglich; das Formular muss unterschrieben sein.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.penig.de/dienstleistung/anzeigen/id/36229/gewerbeanmeldung.html

  • Anmeldeformular

    https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/service/3/6/2/2/9/GewA1_-_Gewerbe-Anmeldung_n.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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