Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Sayda
Die offizielle Stadt-Sayda-Seite Melde- und Passwesen/Gewerbeamt bestätigt das kommunale Gewerbeamt mit Ansprechpartnerin; die Stadtverwaltungsseite fuehrt Melde- und Passwesen/Gewerbeamt ebenfalls als Verwaltungsbereich.
Die Formularseite verweist auf Amt24 und enthaelt keine eigene GewA-1-Downloadroute; daher bleiben Unterlagen, Gebührenrahmen und Einreichungswege ueber Amt24 belegt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.