Warum das wichtig ist
Das BFSG gilt seit 28. Juni 2025 vollständig und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Nebengewerbe fallen als Kleinstunternehmen zwar unter eine Dienstleistungs-Ausnahme. Wer die Ausnahme vorschnell auf Produkte, wachsende Unternehmen oder jeden digitalen Prozess überträgt, kann seine Situation jedoch falsch einordnen – und verpasst außerdem einen zugänglicheren Shop für reale Kunden.
Aus Wissen einen Startplan machen
Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.
Startplan erstellenWann ein Online-Shop unter das BFSG fällt
Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Zu den Dienstleistungen gehören Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste über Websites oder mobile Anwendungen, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden.
Bei einem B2C-Online-Shop ist deshalb besonders der Weg zum Vertrag relevant: Produktinformation, Suche, Warenkorb, Identifikation, Authentifizierung, Zahlungsfunktion und Abschluss. Eine reine Präsentationsseite ohne Möglichkeit oder konkreten Weg zum Verbrauchervertrag kann anders einzuordnen sein.
Reine B2B-Angebote fallen nicht in denselben verbraucherbezogenen Anwendungsbereich. Ein Shop mit gemischten Kundengruppen sollte jedoch nicht allein aufgrund eines „B2B“-Hinweises von einer Ausnahme ausgehen, wenn Verbraucher tatsächlich bestellen können.
Die wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG von den entsprechenden Dienstleistungsanforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt grundsätzlich, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat.
Beide Ebenen müssen getrennt gelesen werden: Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die vom BFSG erfasste Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, sind nicht pauschal von den produktbezogenen Pflichten befreit.
Dokumentiere Mitarbeiterzahl, Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme und Geschäftsmodell zum Prüfzeitpunkt. Wenn du wächst, ein erfasstes Produkt anbietest oder den Verkauf organisatorisch auf mehrere Unternehmen verteilst, sollte die Einordnung erneut geprüft werden.
Wenn die Ausnahme nicht greift, ist das kein reines Papierthema: § 37 BFSG stellt Verstöße als Ordnungswidrigkeit unter Geldbußen von bis zu 100.000 Euro, in den übrigen Fällen bis zu 10.000 Euro. Die Marktüberwachung kann außerdem verlangen, dass eine nicht barrierefreie Dienstleistung angepasst oder eingestellt wird.
Was barrierefreie Bedienung praktisch bedeutet
Eine barrierefreie Dienstleistung soll auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Die BFSGV verlangt unter anderem wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Informationen und Funktionen.
Im Shop bedeutet das praktisch: sinnvolle Überschriften und Labels, ausreichende Kontraste, verständliche Alternativtexte, Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, korrekt gemeldete Fehlermeldungen, zoombare Inhalte und ein Checkout, der nicht nur mit Maus, Farbe oder Zeitdruck funktioniert.
Auch Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen zugänglich gedacht werden. Ein ansonsten guter Shop scheitert für Kunden, wenn Cookie-Banner, CAPTCHA, Zahlungsfenster oder Widerrufsfunktion eine unüberwindbare Barriere bilden.
Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen
Dienstleistungserbringer im Anwendungsbereich müssen Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Diese Informationen gehören in die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein gleichwertiges zugängliches Dokument und müssen selbst barrierefrei sein.
Beschreibe die Dienstleistung allgemein, erläutere die zum Verständnis nötige Funktionsweise und nenne, wie Anforderungen erfüllt werden. Bewahre die Informationen so lange auf, wie die Dienstleistung angeboten wird, und richte einen Prozess für Rückmeldungen und Mängel ein.
Eine allgemeine Barrierefreiheitserklärung aus einer Vorlage beweist noch keine Konformität. Sie sollte den tatsächlichen Shop, bekannte Grenzen, Kontaktweg und Verbesserungsprozess korrekt abbilden.
So prüfst du deinen Shop sinnvoll
Beginne mit den wichtigsten Nutzerwegen statt nur mit einem automatischen Score: Startseite, Suche, Kategorie, Produktdetail, Warenkorb, Checkout, Zahlung, Konto, Kontakt, Widerruf und Bestätigung. Teste auf Mobilgerät, mit Tastatur und bei starker Vergrößerung.
Automatisierte Tests finden beispielsweise fehlende Labels, Kontrastprobleme oder technische Rollen, aber nicht jede Verständlichkeits- und Bedienbarriere. Ergänze sie durch manuelle Tests und – wenn das Angebot in den Anwendungsbereich fällt – durch qualifizierte Prüfung.
Priorisiere Blockaden vor Schönheitsfehlern: kein Tastaturzugang, unbeschriftete Eingaben, unverständliche Fehler, Fokusverlust, nicht lesbare Kontraste oder ein unbedienbares Zahlungsfenster verhindern reale Abschlüsse.
Warum die Ausnahme kein Grund für Stillstand ist
Auch ein rechtlich ausgenommenes Kleinstunternehmen profitiert von zugänglichen Abläufen. Barrierefreiheit verbessert häufig mobile Bedienung, Verständlichkeit, technische Qualität und Reichweite – und reduziert Supportfragen sowie abgebrochene Käufe.
Setze deshalb eine kleine Basis unabhängig von der Pflicht: semantische Struktur, Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, gute Kontraste, echte Labels, verständliche Sprache und Alternativtexte für informationshaltige Bilder.
Wenn ein verwendetes Shop-Theme, Plugin oder Zahlungsmodul Barrieren erzeugt, dokumentiere den Befund und frage den Anbieter nach Roadmap und Nachweis. Die Auswahl eines Drittanbieters beseitigt nicht automatisch deine Verantwortung für den angebotenen Gesamtprozess.
Schnelle Checkliste
- Prüfen, ob du über Website oder App Verbraucherverträge anbahnst oder abschließt.
- B2C-, B2B- und gemischte Verkaufswege ehrlich abgrenzen.
- Kleinstunternehmens-Kriterien mit Beschäftigten und Umsatz oder Bilanzsumme dokumentieren.
- Produktpflichten getrennt von der Dienstleistungs-Ausnahme prüfen.
- Startseite bis Zahlung und Widerruf als vollständigen Nutzerweg testen.
- Alle Funktionen per Tastatur bedienen und sichtbaren Fokus kontrollieren.
- Labels, Überschriften, Kontraste, Alternativtexte und Fehlermeldungen prüfen.
- Cookie-, Login-, CAPTCHA-, Zahlungs- und Drittanbieter-Komponenten einbeziehen.
- Falls anwendbar, zugängliche Informationen zur Erfüllung des BFSG bereitstellen.
- Rückmeldungen, Fehlerbehebung und regelmäßige Wiederholung organisieren.
Typische Fehler
- Jede geschäftliche Website automatisch als BFSG-pflichtig einordnen.
- Die Kleinstunternehmens-Ausnahme auf alle erfassten Produkte übertragen.
- Einen B2C-Shop nur durch einen Footer-Hinweis als reinen B2B-Shop behandeln.
- Nur einen automatischen Accessibility-Score testen.
- Checkout, Zahlungsanbieter, Cookie-Banner und Widerruf aus dem Test auslassen.
- Eine Mustererklärung veröffentlichen, die nicht zum tatsächlichen Shop passt.
- Barrierefreiheit als einmaliges Projekt statt als Teil von Updates ansehen.
Häufige Fragen
Ist mein kleiner Online-Shop vom BFSG ausgenommen?
Wenn dein Unternehmen die Kleinstunternehmens-Kriterien erfüllt, kann die Ausnahme für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr greifen. Produktbezogene BFSG-Pflichten sind davon getrennt, und bei Wachstum oder verändertem Modell muss die Einordnung neu geprüft werden.
Muss ich WCAG vollständig erfüllen?
Maßgeblich sind BFSG, BFSGV und die einschlägigen technischen Standards beziehungsweise Konformitätsvermutungen. WCAG-Kriterien sind ein wichtiges praktisches Prüfwerkzeug, ersetzen aber nicht automatisch die rechtliche Einordnung des gesamten Dienstes.
Reicht ein barrierefreies Shop-Theme?
Nein. Theme, eigene Inhalte, Apps, Zahlungsanbieter, Cookie-Banner und laufende Änderungen bilden gemeinsam den Nutzerweg. Ein gutes Theme ist eine Grundlage, aber kein Nachweis für den fertigen Shop.
Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht
Der Ratgeber hilft bei
- dein Modell grob in B2C, B2B, Kleinstunternehmen und Produktbezug sortieren
- eine praktische Accessibility-Prüfliste für deine wichtigsten Nutzerwege erstellen
- Barrieren nach ihrer Auswirkung auf reale Kunden priorisieren
Der Ratgeber ersetzt nicht
- deine BFSG-Ausnahme oder Konformität verbindlich bestätigen
- einen vollständigen technischen und rechtlichen Accessibility-Audit ersetzen
- die Barrierefreiheit externer Shop-, Zahlungs- oder Plugin-Anbieter garantieren