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Ratgeber · Onlinehandel & Pflichten

Widerrufsbutton im Online-Shop: Was seit 19. Juni 2026 gilt

Welche Online-Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion brauchen und wie der zweistufige Ablauf praktisch aussehen sollte.

Warum das wichtig ist

Seit 19. Juni 2026 müssen Unternehmer bei betroffenen Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Das betrifft nicht nur Abos: Auch Waren, Dienstleistungen und digitale Angebote können erfasst sein, wenn Verbraucher den Vertrag online schließen und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

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Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.

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Wann du eine Widerrufsfunktion brauchst

§ 356a BGB erfasst Fernabsatzverträge, die Verbraucher über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Dazu können ein eigener Shop, eine Website, eine App oder – abhängig von der konkreten Gestaltung – ein Verkaufsprozess auf einer Plattform gehören.

Die Funktion ist relevant, wenn für den Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Hat der Verbraucher für einen bestimmten Vertrag von Anfang an kein Widerrufsrecht oder ist es wirksam erloschen, muss die Funktion dafür nicht künstlich ein neues Recht schaffen. Die Ausnahme sollte aber nicht pauschal für das gesamte Sortiment angenommen werden.

Reine B2B-Verträge fallen nicht unter das verbraucherschützende Widerrufsrecht. Sobald du sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen verkaufst, muss dein Prozess die Kundentypen und Vertragsarten zuverlässig auseinanderhalten.

Erster Schritt: „Vertrag widerrufen“

Die erste Funktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während der laufenden Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein.

Ein versteckter Link in langen AGB, eine reine Telefonnummer oder die Aufforderung, zuerst den Support anzuschreiben, erfüllt diese Funktionslogik nicht. Auch ein unnötig schwieriger Login- oder Suchprozess kann dem Ziel der leichten Zugänglichkeit widersprechen.

Die Widerrufsfunktion darf allgemein erreichbar sein und anschließend die nötigen Vertragsdaten abfragen. Damit lässt sich der Prozess auch für Gastbestellungen oder mehrere Bestellungen derselben Person abbilden.

Zweiter Schritt: Angaben und Bestätigung

Nach Aktivierung muss der Verbraucher seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung bereitstellen oder bestätigen können.

Danach folgt eine eigene Bestätigungsfunktion. Sie muss gut lesbar „Widerruf bestätigen“ oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung tragen. Dieser zweite Schritt schützt davor, dass ein Vertrag durch einen versehentlichen Klick sofort widerrufen wird.

Verlange nur Informationen, die für Zuordnung und Bestätigung nötig sind. Ein Grund für den Widerruf ist nicht erforderlich. Bei Verträgen mit mehreren Positionen sollte klar sein, ob der gesamte Vertrag oder nur ein Teil widerrufen wird.

Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger

Nach dem bestätigten Absenden musst du unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, typischerweise per E-Mail. Sie enthält mindestens den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Speichere zusätzlich intern, welcher Vertrag betroffen ist, wann die Erklärung einging, welche Bestätigung versandt wurde und wie Rückzahlung oder Rücksendung weiterbearbeitet werden. Die Widerrufserklärung gilt als fristgerecht zugegangen, wenn sie vor Fristablauf über die Funktion versandt wurde.

Ein Fehlerbild, eine bloße Bildschirmmeldung ohne dauerhafte Bestätigung oder eine E-Mail ohne zuordenbare Angaben ist operativ schwach. Teste deshalb nicht nur die Schaltfläche, sondern die gesamte Kette bis zu Postfach, Ticketsystem und Erstattung.

Der Button ersetzt die übrigen Widerrufsregeln nicht

Die elektronische Funktion ist ein zusätzlicher Weg. Verbraucher können ihr Widerrufsrecht weiterhin auch durch eine andere eindeutige Erklärung ausüben, etwa per E-Mail. Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die korrekte Information vor Vertragsschluss bleiben deshalb wichtig.

Die Muster-Widerrufsbelehrung sieht inzwischen einen Hinweis auf die Online-Funktion und ihre Fundstelle vor. Prüfe Rechtstexte, Bestellbestätigung, Footer oder Servicebereich daher gemeinsam, statt nur einen neuen Button einzubauen.

Bei Marktplätzen solltest du schriftlich klären, welche Funktion die Plattform bereitstellt und welche Pflichten bei dir bleiben. Dass ein Marktplatz technisch beteiligt ist, bedeutet nicht automatisch, dass dein konkreter Verkäuferprozess vollständig abgedeckt ist.

Was passiert, wenn die Funktion fehlt: Ohne sie kann auch nicht korrekt über ihre Platzierung informiert werden, und eine unvollständige Widerrufsbelehrung verlängert die Widerrufsfrist nach § 356 BGB auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Bestellungen bleiben dann über ein Jahr lang widerruflich. Dazu kommt das Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände.

Schnelle Checkliste

  • Alle B2C-Verträge erfassen, die über Website, App oder Plattform geschlossen werden.
  • Für jede Vertragsart prüfen, ob und wie lange ein Widerrufsrecht besteht.
  • Funktion „Vertrag widerrufen“ ständig, hervorgehoben und leicht zugänglich platzieren.
  • Name, Vertragsidentifikation und elektronischen Bestätigungskanal abfragen.
  • Zweiten Schritt „Widerruf bestätigen“ eindeutig umsetzen.
  • Unverzügliche Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit versenden.
  • Gesamt- und Teilwiderruf sowie Gastbestellungen testen.
  • Widerrufsbelehrung und Musterformular um den Online-Weg ergänzen.
  • Support, Rücksendung, Erstattung und Dokumentation an den neuen Eingang anbinden.
  • Mobile Ansicht, Tastaturbedienung und Fehlerfälle testen.

Typische Fehler

  • Den Widerrufsbutton nur für Abonnements einplanen.
  • Die Funktion in AGB oder einem Kundenkonto schwer auffindbar verstecken.
  • Nur einen einstufigen Button ohne ausdrückliche Bestätigung anbieten.
  • Einen Widerrufsgrund oder unnötig viele Daten verpflichtend abfragen.
  • Nach dem Absenden keine Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger verschicken.
  • Annehmen, der neue Button ersetze Widerrufsbelehrung und andere Erklärungswege.
  • Sich ohne Prüfung vollständig auf die Marketplace-Funktion verlassen.

Häufige Fragen

Braucht jeder Online-Shop seit Juni 2026 einen Widerrufsbutton?

Die Pflicht knüpft an online geschlossene Fernabsatzverträge mit Verbrauchern und ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht an. Reine B2B-Shops oder Vertragsarten ohne Widerrufsrecht sind anders einzuordnen; ein gemischter Shop muss die betroffenen Fälle sauber abbilden.

Darf der Button im Kundenkonto liegen?

Die Funktion muss ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Ein Kundenkonto kann Teil des Wegs sein, darf den Zugang aber nicht unnötig erschweren und muss auch zum tatsächlichen Bestellmodell, etwa Gastbestellungen, passen.

Muss ich danach automatisch das Geld erstatten?

Die Funktion nimmt zunächst die Widerrufserklärung auf und bestätigt ihren Eingang. Rückzahlung, mögliche Zurückbehaltung bis zum Warenrückerhalt, Rücksendekosten und Wertersatz richten sich weiterhin nach den allgemeinen Widerrufsregeln und dem konkreten Vertrag.

Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht

Der Ratgeber hilft bei

  • deine Verkaufskanäle und Vertragsarten für eine erste Relevanzprüfung sortieren
  • einen technischen und organisatorischen Testablauf formulieren
  • auf die Verbindung zu Widerrufsbelehrung, Retouren und Plattformen hinweisen

Der Ratgeber ersetzt nicht

  • verbindlich entscheiden, ob für jeden einzelnen Vertrag ein Widerrufsrecht besteht
  • deine Rechtstexte oder Shop-Implementierung rechtlich abnehmen
  • eine Plattformzusage oder anwaltliche Prüfung ersetzen

Offizielle Quellen

Für verbindliche Angaben immer die offiziellen Stellen prüfen. Die Links unten sind Startpunkte, keine abschließende Prüfung deines Falls.

Nächster sinnvoller Schritt

Onlineverkauf zuerst sauber aufsetzen

Bei Marktplatz, Etsy, eBay oder eigenem Shop lohnt sich die Reihenfolge besonders: Tätigkeit und Anmeldung, steuerliche Daten, Verpackung, Impressum, Belege und erst danach Tool- oder Sortimentserweiterung.

Verkaufskanäle können schnell öffentlich wirken. Prüfe Pflichten, bevor du mehr Listings, Ware oder Shop-Tools aufbaust.

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