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Ratgeber · Onlinehandel & Pflichten

GPSR: Produktsicherheit und Pflichtangaben im Onlinehandel

Was Händler, Eigenmarken, Importeure und Second-Hand-Verkäufer über sichere Produkte, verantwortliche Personen und Online-Angebote wissen sollten.

Warum das wichtig ist

Die General Product Safety Regulation gilt seit 13. Dezember 2024 und erfasst viele neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufbereitete Verbraucherprodukte. Für kleine Onlinehändler ist besonders wichtig, dass Produkt- und Sicherheitsinformationen bereits im Angebot sichtbar sein müssen und ein Produkt ohne verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU nicht auf den Markt gebracht werden darf.

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Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.

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Welche Produkte und Verkäufe erfasst sind

Die GPSR ist das allgemeine Sicherheitsnetz für Verbraucherprodukte in der EU. Sie gilt für Produkte, soweit nicht speziellere EU-Regeln dieselben Sicherheitsaspekte abschließend regeln. Auch Produkte mit CE-Vorgaben können deshalb ergänzend von GPSR-Pflichten betroffen sein.

Erfasst sein können neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Produkte. Rein private Verkäufe fallen nicht darunter; wer regelmäßig geschäftlich verkauft, handelt dagegen als Wirtschaftsakteur. Bestimmte Kategorien wie Lebensmittel oder Arzneimittel haben eigene Regelwerke und müssen gesondert eingeordnet werden.

Ein Online-Angebot gilt als auf den EU-Markt ausgerichtet, wenn sich das Angebot an Verbraucher in der EU richtet. Versandländer, Sprache, Währung, Zahlungsmittel und Domain können dafür Anhaltspunkte sein.

Deine Rolle bestimmt deine Pflichten

Lässt du ein Produkt herstellen und verkaufst es unter deinem Namen oder deiner Marke, bist du produktsicherheitsrechtlich regelmäßig Hersteller – auch wenn eine Fabrik die Ware tatsächlich produziert. Beziehst du Ware aus einem Nicht-EU-Land und bringst sie erstmals in der EU in Verkehr, kannst du Importeur sein. Beim Weiterverkauf von EU-Ware bist du häufig Händler.

Die Rollen sind keine bloßen Etiketten. Hersteller müssen unter anderem eine interne Risikoanalyse durchführen, technische Unterlagen erstellen, Produktidentifikation und Kontaktdaten anbringen sowie Korrekturmaßnahmen organisieren. Importeure und Händler haben eigene Prüf-, Informations- und Kooperationspflichten.

Dropshipping oder Fulfillment verschiebt Abläufe, aber nicht automatisch deine Verantwortung. Ordne für jedes Produkt Hersteller, Importeur, Händler, verantwortliche Person und tatsächlichen Versandweg schriftlich zu.

Verantwortliche Person in der EU

Ein erfasstes Produkt darf nur auf den EU-Markt, wenn es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU gibt. Das kann der EU-Hersteller, der Importeur, ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter oder in bestimmten Fällen ein Fulfillment-Dienstleister sein.

Bei Ware eines Herstellers außerhalb der EU müssen Name sowie Post- und elektronische Adresse der verantwortlichen Person angegeben werden. Ein bloßes Lager, eine Marktplatzadresse oder eine frei erfundene „EU Responsible Person“ reicht nicht.

Fordere den vertraglichen Nachweis und die Kontaktdaten vor Einkauf oder Listing an. Prüfe außerdem, ob die verantwortliche Person tatsächlich die technische Dokumentation vorhalten, mit Behörden kooperieren und bei Risiken handeln kann.

Diese Informationen gehören ins Online-Angebot

Das Angebot muss klar und sichtbar den Namen beziehungsweise Handelsnamen des Herstellers sowie dessen Postanschrift und elektronische Adresse zeigen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU hinzu.

Außerdem brauchst du Informationen zur Identifizierung des Produkts, einschließlich Bild, Produkttyp und weiterer Kennzeichen, sowie anwendbare Warn- und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Verbraucher im Zielland leicht verstehen können.

Ein Produktfoto, auf dem Pflichtangaben nur theoretisch herangezoomt werden könnten, ist keine robuste Listing-Strategie. Lege die Daten als echte, gut lesbare Angebotsinformationen an und synchronisiere sie über Shop, Etsy, eBay, Amazon oder andere Kanäle.

Risikoanalyse, Unterlagen und Rückverfolgbarkeit

Wenn du Hersteller bist, beginnt Produktsicherheit vor dem Verkauf. Bewerte vorhersehbare Risiken bei normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Nutzung, berücksichtige Nutzergruppen und Wechselwirkungen und dokumentiere die Ergebnisse in technischen Unterlagen.

Produkt, Charge oder Seriennummer müssen eine Rückverfolgung ermöglichen. Halte Lieferanten- und Abnehmerinformationen geordnet und bewahre die erforderlichen Unterlagen für die gesetzlich vorgesehenen Zeiträume auf. Händler sollten Stichproben, Reklamationen und Sicherheitsmeldungen nicht nur im E-Mail-Postfach verstreut lassen.

Bei Eigenmarken, Importen, Elektroprodukten, Spielzeug, Kosmetik oder anderen regulierten Kategorien reichen GPSR-Unterlagen allein möglicherweise nicht. Prüfe ergänzende Produktregeln, Kennzeichnungen, Prüfungen und Registrierungen vor dem Einkauf.

Wenn ein Produkt unsicher sein könnte

Sicherheitsbeschwerden brauchen einen klaren Eskalationsweg. Stoppe bei ernsthaften Hinweisen gegebenenfalls das Angebot, sichere Charge und Lieferkette, informiere die zuständigen Wirtschaftsakteure und prüfe unverzüglich Korrekturmaßnahmen.

Wirtschaftsakteure melden gefährliche Produkte und Unfälle über das Safety Business Gateway, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßnahmen können Warnung, Rücknahme oder Rückruf umfassen; ein Rückrufhinweis muss verständlich sein und darf das Risiko nicht verharmlosen.

Dokumentiere Entscheidung, Zeitpunkt, betroffene Einheiten, Kommunikation und Ergebnis. Ein Marketplace-Delisting allein löst weder die Sicherheitsgefahr noch die Informationspflicht gegenüber bereits belieferten Kunden.

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz kommt obendrauf

Die GPSR gilt unmittelbar in der ganzen EU, sie ist aber nicht alles. Ergänzend gilt in Deutschland das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz, das am 19. Februar 2026 in Kraft getreten ist. Es stellt klar, dass GPSR-Produkte ausdrücklich unter das ProdSG fallen, und verschärft an mehreren Stellen.

Für kleine Händler ist eine Vorgabe besonders praxisrelevant: Nach § 6 ProdSG müssen sicherheitsrelevante Informationen, Anweisungen und Warnhinweise bei GPSR-Produkten in deutscher Sprache vorliegen. Wer importiert oder über Dropshipping verkauft, bekommt Anleitungen häufig nur auf Englisch oder Chinesisch geliefert. Das reicht dann nicht.

Die Pflichten sind bußgeldbewehrt: § 28 ProdSG stellt Verstöße als Ordnungswidrigkeit unter Geldbußen von bis zu 100.000 Euro in den schwereren Fällen und bis zu 10.000 Euro in den übrigen. Zusätzlich hat die Marktüberwachung erweiterte Befugnisse und kann bei gefährlichen Produkten anordnen, dass Inhalte entfernt oder gesperrt werden, auch gegenüber Online-Marktplätzen.

Schnelle Checkliste

  • Für jedes Produkt prüfen, welche allgemeine und spezielle Produktsicherheitsregel gilt.
  • Eigene Rolle als Hersteller, Importeur, Händler oder Fulfillment-Dienstleister bestimmen.
  • Verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU mit belastbaren Kontaktdaten nachweisen.
  • Risikoanalyse und technische Unterlagen vor dem Verkauf klären.
  • Produkt-, Chargen- oder Serienidentifikation organisieren.
  • Hersteller- und gegebenenfalls EU-Verantwortlichen-Daten im Angebot sichtbar machen.
  • Produktbild, Typ, Identifikator, Warnungen und Sicherheitshinweise vollständig einstellen.
  • Sprachen für alle belieferten Länder prüfen.
  • Beschwerden, Unfälle und Sicherheitsmeldungen zentral erfassen.
  • Sperrung, Behördenmeldung, Rücknahme und Rückruf vorab als Prozess festlegen.

Typische Fehler

  • Annehmen, GPSR gelte nur für große Hersteller oder CE-Produkte.
  • Eigenmarke als reinen Händlerfall behandeln, obwohl dadurch die Herstellerrolle entstehen kann.
  • Bei Nicht-EU-Ware keine echte verantwortliche Person in der EU nachweisen.
  • Pflichtangaben nur auf der Verpackung, aber nicht im Online-Angebot zeigen.
  • Warnhinweise nur auf Englisch für alle EU-Zielländer verwenden.
  • Dropshipping oder Marketplace-Verkauf mit einer Verantwortungsübertragung verwechseln.
  • Nur das Listing löschen, obwohl bereits verkaufte Produkte ein Risiko darstellen könnten.

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für handgemachte Einzelstücke?

Eine pauschale Handmade-Ausnahme gibt es nicht. Wer ein Verbraucherprodukt geschäftlich herstellt und verkauft, kann Herstellerpflichten haben. Welche Sicherheits- und Spezialregeln gelten, hängt vom konkreten Produkt, Material, Nutzerkreis und Risiko ab.

Sind gebrauchte Produkte ausgenommen?

Nein, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Produkte können erfasst sein. Für Einheiten, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden, gelten Übergangsfragen; Herkunft und Zeitpunkt sollten deshalb dokumentiert sein.

Übernimmt Etsy, eBay oder Amazon meine GPSR-Pflichten?

Marktplätze haben eigene GPSR-Pflichten und stellen teilweise Datenfelder bereit. Das ersetzt grundsätzlich nicht deine Pflichten als Hersteller, Importeur oder Händler für das konkrete Produkt.

Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht

Der Ratgeber hilft bei

  • deine Lieferkette in mögliche GPSR-Rollen zerlegen
  • eine Daten- und Listing-Checkliste für Produkte formulieren
  • typische Risikopunkte bei Eigenmarke, Import, Handmade oder Second Hand markieren

Der Ratgeber ersetzt nicht

  • die Sicherheit oder Konformität deines Produkts zertifizieren
  • eine technische Risikoanalyse, Laborprüfung oder Rechtsprüfung ersetzen
  • verbindlich entscheiden, welche Spezialvorschriften zusätzlich gelten

Offizielle Quellen

Für verbindliche Angaben immer die offiziellen Stellen prüfen. Die Links unten sind Startpunkte, keine abschließende Prüfung deines Falls.

Nächster sinnvoller Schritt

Onlineverkauf zuerst sauber aufsetzen

Bei Marktplatz, Etsy, eBay oder eigenem Shop lohnt sich die Reihenfolge besonders: Tätigkeit und Anmeldung, steuerliche Daten, Verpackung, Impressum, Belege und erst danach Tool- oder Sortimentserweiterung.

Verkaufskanäle können schnell öffentlich wirken. Prüfe Pflichten, bevor du mehr Listings, Ware oder Shop-Tools aufbaust.

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